Übersicht über die Gebühren für die wichtigsten Hilfeleistungen in Steuersachen

Leistung des Steuerberaters Gebührenart Gebührenrahmen Gegenstandswert
1. (erstmaliges) Einrichten einer Buchführung Zeitgebühr 19,00 € bis 46,00 € je angefangene halbe Stunde ./.
2. Erledigung der gesamten Buchführung einschl. Kontieren der Belege und Anfertigung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen Wertgebühr (Monatsgebühr) nach Tabelle C 2/10 bis 12/10 Jahresumsatz oder Summe des Aufwandes (der jeweils höhere Betrag)
3. erstmalige Einrichtung von Lohnkonten und Aufnahme der Stammdaten Betragsgebühr 2,60 € bis 9,00 € je Arbeitnehmer  
4. Führung von Lohnkonten und Anfertigung der Lohnabrechnung Betragsgebühr 2,60 € bis 15,00 € je Arbeitnehmer und Abrechnungszeit-
raum (in der Regel monatlich). In besonders schwierigen Fällen, z.B. beim Baulohn, können auch höhere Gebühren vereinbart werden.
 
5. Erstellung einer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Wertgebühr nach Tabelle B 10/10 bis 40/10 das Mittel zwischen der berichtigten Bilanzsumme und der betrieblichen Jahresleistung
6. Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung Wertgebühr nach Tabelle A 1/20 bis 12/20 Summe der Einnahmen oder Summe der Werbungskosten (der jeweils höhere Betrag), mindestens 6.000 €
7. Anfertigung der Einkommensteuer-
erklärung ohne Ermittlung der Einkünfte
Wertgebühr nach Tabelle A 1/10 bis 6/10 Summe der positiven Einkünfte, mindestens 6.000 €
8. Anfertigung der Körperschaftsteuer-
erklärung
Wertgebühr nach Tabelle A 2/10 bis 8/10 Einkommen vor Berücksichtigung eines Verlustabzuges, mindestens 12.500 €
9. Gesonderte Erklärung für die Entwicklung des nach § 30 KStG zu gliedernden verwend- baren Eigenkapitals Wertgebühr nach Tabelle A 1/10 bis 6/10 Höhe des verwendbaren Eigenkapitals, mindestens 12.500 €
10. Anfertigung der Gewerbesteuer-
erklärung nach dem Gewerbeertrag
Wertgebühr nach Tabelle A 1/10 bis 6/10 Gewerbeertrag vor Berücksichtigung des Freibetrages und eines Gewerbeverlustes, mindestens 6.000 €
11. Anfertigung der Kapitalertragsteuer-
erklärung
Wertgebühr nach Tabelle A 1/20 bis 6/20 Summe der kapitalertragsteuer-
pflichtigen Kapitalerträge, mindestens 3.000 €
12. Anfertigung der Umsatzsteuer-
Voranmeldung
Wertgebühr nach Tabelle A 1/10 bis 6/10 10 % des Gesamtbetrages der für Lieferungen oder sonstige Leistungen erhaltenen Entgelte zzgl. des Eigenverbrauches, mindestens 500 €
13. Umsatzsteuer-
jahreserklärung
Wertgebühr nach Tabelle A 1/10 bis 8/10 wie 12., Mindestgegenstandswert hier jedoch 6.000 €