Die Steuerberaterkammer übernimmt zum 01.01.2009 die Organisation der Steuerberaterprüfung. Die Steuerberaterkammern haben sich darauf geeinigt, die Frist zur Stellung des Antrages auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung (§ 1 Abs. 2 Satz 1 DVStB) auf den 30. April eines jeden Jahres festzulegen und die Frist zur Zahlung der Prüfungsgebühr (§ 39 Abs. 2 Satz 1 StBerG) auf den 31. Juli eines jeden Jahres festzulegen. |