Durch die in
§§ 35 ff. StBerG und §§ 1 ff. DVStB
gesetzlich geregelte Steuerberaterprüfung wird die fachliche Eignung der
Bewerber zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen
festgestellt. Wegen der besonderen Bedeutung der Fachkunde der künftigen Steuerberaterinnen
und Steuerberater für die Funktionsfähigkeit der (Steuer-)
Rechtspflege und zum Schutz der Ratsuchenden vor falscher steuerlicher Beratung
ist die Steuerberaterprüfung als Staatsprüfung
im engeren Sinne ausgestaltet: Die Abnahme der Steuerberaterprüfung
erfolgt unmittelbar durch das jeweilige Finanzministerium als für die
Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde.
Nach der seit dem 12. April 2008 geltenden Fassung des
§ 37 b StBerG ist für die Zulassung zur
Steuerberaterprüfung und für die organisatorische Durchführung
der Prüfung die Steuerberaterkammer zuständig.
Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung 2010 findet in der Zeit vom
05. - 07.10.2010 einheitlich im Bundesgebiet statt. Bewerber, die im Saarland vorwiegend
beruflich tätig sind oder - wenn sie keiner beruflichen
Tätigkeit nachgehen - dort wohnen bzw. bei mehrfachem Wohnsitz sich
dort vorwiegend aufhalten, müssen ihre Zulassungsanträge bis spätestens 30. April 2010 bei der Steuerberaterkammer Saarland, Am
Kieselhumes 15, 66123 Saarbrücken, einreichen. Anträge, die nach
diesem Zeitpunkt eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung ergeben sich aus
§ 36 des StBerG. Fotokopien bzw. Abschriften von Zeugnissen und
sonstigen Urkunden, die dem Zulassungsantrag beizufügen sind, müssen
von einer Behörde oder einer sonst dazu befugten Person oder Stelle
beglaubigt sein.
Die schriftlichen Bescheide der
Steuerberaterkammer Saarland über die Zulassung zur Prüfung und Ladung
zum schriftlichen Teil der Prüfung werden voraussichtlich Mitte/Ende Juni 2010 versandt werden.
Körperbehinderten Personen werden auf Antrag und bei entsprechendem
Nachweis die ihrer Behinderung entsprechenden Erleichterungen für die
Fertigung der Aufsichtsarbeiten gewährt (§ 18 Abs. 3 DVStB).
Entsprechende Anträge sind zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur
Steuerberaterprüfung oder Eignungsprüfung zu stellen.
Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Prüfung hat der
Bewerber bei Antragstellung die Zulassungsgebühr
von 200,00 € nach § 39 Abs. 1 StBerG an die
Steuerberaterkammer Saarland (Postbank, BLZ 590 100 66, Kto. 6484-660) unter
Angabe des Vermerks „StB-Prüfung: Name, Vorname“ zu
entrichten. (IBAN: DE75 5901 0066 0006 4846 60, BIC: PBNKDEFF).
Die Prüfungsgebühr in
Höhe von 1.000,00 € ist bis zum 31.07.2010 unter Angabe des
Vermerks „StB-Prüfung: Name, Vorname“ auf das vorstehende
Konto zu entrichten. Eine nicht rechtzeitige Zahlung gilt als Verzicht auf die
Zulassung zur Prüfung (§ 39 Abs. 2 StBerG).
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